Beitragsordnung Fechtclub Schkeuditz e.V.
(gültig ab 01.01.2023)
1. Der monatliche Beitrag für Aktive Mitglieder beträgt (Klammerwert = alter Beitrag):
• Kindergarten • Kinder, Jugendliche, Studenten • Erwachsene |
12,00 € 15,00 € 17,00 € |
2. Beitrag für passive Mitglieder / Fördermitglieder:
• 60,00 €/Jahr (höhere Beiträge, Spenden sind jederzeit willkommen)
3. Sonderbeiträge für Familien pro Monat:
• Mitglieder • Familie (3 und mehr Mitglieder) |
29,00 € 36,00 € |
4. Die Beitragskassierung erfolgt bargeldlos in Form von Überweisung, Dauerauftrag bzw.
Einzugsermächtigung auf das Konto des Fechtclub Schkeuditz e.V.:
• IBAN: • BIC: |
DE82 8605 5592 2270 0001 05 WLADE8LXXX |
5. | Die gewünschte Zahlungsweise ist im Aufnahmeantrag anzukreuzen. Änderungen sind schriftlich anzuzeigen. Bei gewünschter Zahlungsweise „Einzugsermächtigung” sorgt das Mitglied dafür, dass zum Zeitpunkt des Beitragseinzuges das Konto eine ausreichende Deckung aufweist. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass dem Verein immer die aktuellen Bankdaten bekannt sind. |
6. | Die Beitragskassierung erfolgt Quartalsweise jeweils zum 1. des Quartals. |
7. | Bei Beitragsrückständen von mehr als einem Monat werden die Beiträge kostenpflichtig angemahnt. Die Mahngebühr beträgt 1,00 €. Fallen zusätzliche Bankgebühren infolge fehlender Kontodeckung an, so trägt diese das Mitglied in voller Höhe. |
8. | Unbegründete Beitragsrückstände von mehr als 3 Monaten können zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen. Hierüber entscheidet der Vorstand. In begründeten Fällen kann ein Aufschub der Beitragszahlung gewährt werden. Dieser ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. |
10. | Fechtlizenzen für die Teilnahme am Wettkampfbetrieb sind über den Verein zu beziehen. Hierfür hat jedes Mitglied, welches am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchte die Lizenzgebühr zum 31.10. des Vorjahres für das kommende Wettkampfjahr zu überweisen (Zahlungsbetreff „Fechtlizenz, Name, Vorname”). |
11. | Mit Abgabe des Mitgliedsantrages erkennt das Mitglied die Beitragsordnung vollinhaltlich an. Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages. |
12. | Änderung der Beitragshöhe und der Verfahrensweise der Beitragskassierung kann ausschließlich die Mitgliederversammlung beschließen |
Schkeuditz, 01.01.2023
Frank Herzig
Vorsitzender
FC Schkeuditz e.V.